Ortsgruppe Rhône Oberwallis – Raron

 

 INTERNES REGLEMENT

1.

Alle Vereinsmitglieder der SC Ortsgruppe Rhône Oberwallis müssen die Mitgliedschaft des SC besitzen. Es gibt keine Passivmitglieder.

1.1

Jeder, der die SC-Mitgliedschaft und einen Deutschen Schäferhund besitzt, kann in die SC Ortsgruppe Rhône Oberwallis aufgenommen werden.

1.2

Familienmitglieder eines im gleichen Haushalt lebenden Vereinsmitglieds der SC Ortsgruppe Rhône Oberwallis, können ohne im Besitze eines Deutschen Schäferhundes zu sein, ebenfalls aufgenommen werden.

1.3

Andere Hunderassen werden ausnahmsweise zugelassen, jedoch nur Gebrauchshunde. Deren Anzahl dürfen die der Deutschen Schäferhunde im Verein auf keinen Fall überschreiten.

2.

Die Probezeit für Mitgliedsanwärter muss mindestens 12 Monate dauern. Die Probezeit beginnt bei Zahlung der Eintrittsgebühr. Mitgliedsanwärter werden grundsätzlich nur anlässlich der ordentlichen GV aufgenommen.

3.

Jeder Mitgliedsanwärter bezahlt eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 200.— direkt zur Eröffnung der Probezeit, ausser Familienmitglieder (1.2) eines bereits in der SC Ortsgruppe Rhône Oberwallis aufgenommenen Vereinsmitglieds.

4.

Sollte sich jemand jedoch noch vor Ablauf der Probezeit unkollegial verhalten oder gegen den zurzeit bestehenden Vorstand aufwiegeln, so kann ihm die Aufnahme in die Ortsgruppe verweigert werden.

5.

Nach Ablauf der Probezeit wird an der ordentlichen GV, auf Antrag des Vorstandes, um die Mitgliedschaft schriftlich abgestimmt.

6.

Als Vereinsmitglied beläuft sich dann der jährliche Beitrag

a/ bis zum erfüllten 16. Altersjahr :  CHF   50.—                                                        

b/ ab erfülltem 16. Altersjahr          :  CHF 100.—

7.

Die Eintrittsgebühr (3.) von CHF 200.—  wird in keinem Fall zurückerstattet.

8.

Vereinsmitglieder und Anwärter der OG Rhône Oberwallis sind gehalten, nicht in einer Bekleidung mit einem Abzeichen einer anderen regionalen kynologischen Ortsgruppe auf dem Übungsplatz zu erscheinen.

 

So angenommen an der GV vom Januar 2007